Ethik-Kodex des Fischers in Stichworten .

 

Der korrekte Angler respektiert die folgenden Regeln

des Ethik-Kodex des Schweizerischen Fischerei-Verbandes.

 

Der Umwelt gegenüber verhält er sich rücksichtsvoll und

setzt sich vor allem ein für

à die Erhaltung ausgewogener Gewässerökosysteme

à den Schutz von Bächen, Flüssen und Seen sowie ihrer

à Uferbereiche vor weiteren Beeinträchtigungen

à die Wiederherstellung und Renaturierung von Gewässern

à die Erhaltung aller – auch der nicht genutzten - Fischarten

à einen tragbaren Bestand an Prädatoren

 

Bei der Ausübung der Fischerei verpflichtet er sich,

à dem Fisch möglichst wenig Schaden zuzufügen und unnötige
Leiden zu vermeiden

à die Jungfische und die geschützten Arten nicht zu gefährden

à die Fangmethoden auf die Schonmassnahmen abzustimmen

à nur fisch- und gewässerschonende Hilfsmittel zu verwenden

          den Widerhaken nur dort wo nötig und erlaubt einzusetzen

à verschluckte Haken abzuschneiden

à lebende Köderfische nur dort wo nötig und erlaubt zu verwenden

à nicht verwertete Fische mit grösster Sorgfalt zurückzuversetzen

à behändigte Fänge korrekt zu töten oder tierschutzgerecht zu hältern

à auf das Zwischenhältern zum Zweck des Austausches zu verzichten

 

Bei der Bewirtschaftung ist er bereit,

à dem Grundsatz der Nachhaltigkeit nachzuleben

à gesunde und artenreiche Bestände zu erhalten und zu pflegen

à gefährdete Arten zu stützen

à die natürliche Verlaichung zu fördern

à nur Arten einzusetzen, die dem Lebensraum angepasst sind

à möglichst junge und naturnahe Besatzfische zu verwenden

à fangmässige Fische nur in begründeten Ausnahmefällen einzusetzen

à einen Überbesatz, der zu Stress führt, zu vermeiden

à auf einen Besatz zum direkten Wiederfang zu verzichten

à einen angemessenen Ertrag der Verwertung zuzuführen

 

Um die Ausübung seines schönen Hobbys in einer sich

ändernden Umwelt langfristig zu gewährleisten, erklärt sich

der Angler bereit,

à sich mit neuen Entwicklungen auseinanderzusetzen

à sich laufend weiterzubilden

à auch nicht organisierte Fischer in die Ausbildung miteinzubeziehen

à die Durchführung von freiwilligen Fischerprüfungen zu befürworten

à sein Wissen und seine Erfahrungen an die Jungfischer weiterzugeben

à die Bestrebungen von Vereinen und Verbänden im Bereich der Jungfischerausbildung zu unterstützen

 

Der Kodex ist kein Gesetz, sondern eine moralische Verpflichtung!

Er kann im vollen Wortlaut bei folgender Adresse bezogen werden:

 

Schweizerischer Fischerei-Verband

Postfach 8218

CH-3001 Bern

Tel. 031 381 32 52 Fax 031 382 02 89

Textfeld: Fédération Fribourgeoise des Sociétés de Pêche
Freiburgischer Verband der Fischervereine

Case postale / Postfach 110                1702 Fribourg / Freiburg CH

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