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Case postale / Postfach 110 1702 Fribourg / Freiburg CH |
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Die Fische
Wasser ist der Ursprung allen Lebens. Es bedeckt 75 % der Oberfläche unseres Planeten. Es beherbergt eine grosse Zahl von Lebewesen und ist eine unverzichtbare und unentbehrliche Komponente für deren Ernährung. In den Gewässern der Erde existieren ca. 20 000 verschiedene Fischarten – rund ein Viertel davon lebt im Süsswasser. Aber Wasser ist nichts Einheitliches: Auf den 10.5 Millionen Quadratkilometern die Europa belegt, zeigt es sich in verschiedenen Formen: als Gebirgsbäche, als Bäche, als Flüsse mit Stromschnellen, als Flüsse der Ebenen, als Gebirgsseen oder als Stauseen – jeder Typ ist vertreten und jeder enthält bestimmte Arten . Der Kanton Freiburg bietet, durch seine grosse geologische Vielfalt, eine Menge verschiedener fliessender und stehender Gewässer.
Lebensraum
Die Fliessgewässer werden in 4 Zonen eingeteilt. Jede dieser Zonen trägt den Namen der charakteristischen Fischart (Leitfische), die darin vorkommt. Diese Einteilung ist sehr schematisch und entspricht nicht strikt der Realität. Die Grenzen zwischen den verschiedenen Zonen sind nicht genau bestimmbar und die Liste der darin vorkommenden Arten ist nicht abschliessend und vollständig. Sie enthält nur die wichtigsten Fischarten. Bei einem gegebenen Fluss sind nicht unbedingt alle Zonen vorhanden – andere können dafür mehrmals auftreten.
Die vier Zonen sind folgendermassen definiert: 1. Forellenzone 2. Aeschenzone 3. Barbenzone 4. Brachsmenzone
Im Kanton Freiburg gibt es Flüsse mit den Charakteristiken all dieser Zonen.
Die Wasserflächen der Seen, Teiche und Sümpfe beinhalten eine grosse Zahl unserer Süsswasserfische. Diese Wasserflächen werden in drei Kategorien eingeteilt
à Oligotrophe Seen (nahrungsarm) à Eutrophe Seen (nahrungsreich) Mesotrophe Seen (mittleres Nahrungsangebot)
Die 6 Seen des Kantons Freiburg sind: der Greyerzersee, der Lessoc See, der Montsalvens See, der Schwarzsee, der Lussy- See und der Schiffenensee.
Unsere Fische
Den Fischen geht es in der Schweiz nicht gut: praktisch alle Wasserläufe wurden kanalisiert und natürliche Räume werden zunehmend seltener. Das Zubetonieren geht weiter und überall behindern Stauanlagen den natürlichen Lauf des Wassers. Eine Vielzahl von Arten (wie der Lachs, das Flussneunauge und die Maifische) sind aus unseren Flüssen verschwunden. Von den 71 Fischarten, die in der Schweiz vorkamen, sind 7 ausgestorben und 32 sind gefährdet. Ein Dutzend nicht heimischer Arten wie der Zander und die Regenbogenforelle leben in unseren Seen und Flüssen.
www.wwf.fr/fr/lewwf/notremission/eau/eausuisse/poissons/index.cfm
Fischerei und Fische
Jeder Fischer muss die verschiedenen Fischarten, die in unserer Region vorkommen, kennen. Er muss wissen, ob der Fisch, den er an der Angel hat, eine geschützte Art ist, ob gerade Schonzeit für diesen Fisch ist oder ob das allenfalls vorgeschriebene Fangmass die Entnahme erlaubt. Die verschiedenen Fischfamilien enthalten eine Vielzahl von Arten: Um die Beobachtung einfacher zu machen, folgen einige Klassifikationen 1. Familie der Agnathen (Neunaugen) 2. Familie der Salmoniden (Forellen, Aeschen, Felchen, Flusssaibling) 3. Familie der Hechtartigen (Hecht) 4. Familie der Cyprianiden (Karpfenartige): Karpfen, Brachsmen, Hasel, Barben, Döbel, Nase, Rotauge Rotfedern, Gründling, Elritze) 5. Familie der Barsche (Barschartige) Flussbarsch, Zander, Kaulbarsch)
Einige Familien bestehen aus ganz wenigen Arten oder enthalten nur eine Art (Wels, Aal, Schmerle, Groppe, etc)
Für uns Fischer ist der Fisch ein Partner für unsere Passion und kein Gegner. Um die Fische vor zu grossem Befischungsdruck zu schützen und um ihnen Zeit für das Wachsen und für die Fortpflanzung zu geben, existiert ein Reglement über die Fischerei, das jeder Fischer kennen und einhalten muss. Einige wichtige Auszüge aus dem Freiburgischen Fischereireglement:
à Kein Fischer darf pro Tag mehr als 6 Fische folgender Arten fangen: Forellen, à Der Fang der Nase ist verboten (sehr bedrohte Art) à Das Fangmass der Aesche beträgt in gewissen Gewässern 38 cm
Der Fang der Barben ist zwischen 1. Mai und 31 Juli verboten…
François Losey |
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