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AUSCHLUSS Art 13 a. Die Vereine, welche ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem FVF nicht nachkommen oder die durch ihr Auftreten dem Verband Nachteile verschaffen, können durch die Delegiertenversammlung ausgeschlossen werden. Durch den Ausschluss verfallen jegliche Ansprüche gegenüber dem FVF. Gegen den Ausschlussentscheid besteht keine Rekursmöglichkeit, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
DRITTER TITEL : ORGANE
DELEGIERTENVERSAMMLUNG Art 14. Die Delegiertenversammlung ist das höchste Organ des Verbandes. Sie besteht aus maximal vier Vertretern pro Verein, die Stimmen sind wie folgt verteilt:
à 10 bis 30 Mitglieder : 3 Stimmen; à pro 30 weitere Mitglieder (oder einen Teil von 30) : eine zusätzliche Stimme
ORDENTLICHE DELEGIERTENVERSAMMLUNG Art 15. Die ordentliche Delegiertenversammlung findet jedes Jahr statt. Die Mitglieder werden 30 Tage im voraus mit Angabe der Tagesordnung aufgeboten.
AUSSERORDENTLICHE DELEGIERTENVERSAMMLUNG Art 16. Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung kann jederzeit einberufen werden:
à durch den Präsidenten; à auf Entscheid des Exekutivkomitees oder des grossen Komitees ; à auf Antrag von mindestens drei Vereinen.
In diesem Fall wird der Antrag mindestens sechs Wochen vor der ausserordentlichen Delegiertenversammlung schriftlich und mit Angabe der Tagesordnung an den Präsidenten gesandt.
Art 17. Auf der Tagesordnung einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung wird das Traktandum „Diverses“ nicht erscheinen. Dementsprechend können nur Fragen, welche in der Tagesordnung vorgesehen sind, behandelt und entschieden werden. Ausnahmen gibt es nur bei einem gegenläufigen Entscheid der Delegiertenversammlung. Voraussetzung für die Gültigkeit dieser Entscheidung ist die Einstimmigkeit der Delegierten.
ENTSCHEIDUNGEN Art 18. Die ordentliche oder ausserordentliche Delegiertenversammlung kann nur in Anwesenheit 1/5 der Mitgliedervereine rechtsgültig zusammentreten. Art 19. Die Entscheide werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Delegierten gefällt. Das gleiche Verfahren gilt für die Wahlen. Bei ausgeglichenem Abstimmungsergebnis entscheidet der Präsident. Grundsätzlich finden die Abstimmungen durch „Handanheben“ statt. Es kann jedoch auf Anfrage von zwei Vereinen die Stimmabgabe anonym mit Zetteln vorgenommen werden. Art 20. Die Beratung der ordentlichen Delegiertenversammlung erfolgt nach folgender Tagesordnung :
à Gutheissung des Protokolls der letzten Delegiertenversammlung à Bericht der Direktion + Präsidentschaft à Bericht der Public Relations à Bericht der Fischzuchtverwaltung + Material à Bericht der Förderung + Web à Bericht der Ausbildung à Bericht der Finanzen + Schatzamtes à Bericht der Buchprüfer à Statutenänderungen à Entscheide über Vorschläge des Exekutivkomitees oder des grossen Komitees à Aufnahmen, Austritte, Ausschlüsse à Wahl des Exekutivkomitees à Auswahl des Vereins, der die Buchüberprüfung im nächsten Jahr durchführen wird à Budget, Mitgliederbeiträge à Veranstaltungsprogramm à Festlegen des Organisators der nächsten ordentlichen Delegiertenversammlung à Diverses und individuelle Vorschläge
EXEKUTIVKOMITEE Art 21. Der Verband wird durch einen Vorstand verwaltet, der Exekutivkomitee genannt wird. Das Komitee besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, welche von der ordentlichen Delegiertenversammlung auf zwei Jahre gewählt werden. Das Exekutivkomitee ist beauftragt, die üblichen Geschäfte zu erledigen. Die obligatorischen Funktionen des Exekutivkomitees sind :
à Direktion und Präsidentschaft à Vize-Präsidentschaft und Public Relations à Finanzen und Schatzamt à Fischzuchtverwaltung à Ausbildung à Förderung, Web und Veranstaltungen à Sekretariat à Übersetzung
WAHLMODUS UND -BEDINGUNGEN Art 22. Die Mitglieder des Exekutivkomitees müssen bei einem dem Verband angehörigen Verein Aktivmitglied sein. Die Delegiertenversammlung wählt zuerst den Präsidenten. In einer zweiten Wahl werden die wiederwählbaren Mitglieder, welche ihr Mandat weiterführen wollen, in ihrem Amt bestätigt. Eine dritte Abstimmung findet für die Wahl der neuen Mitglieder statt. Die Mitglieder des Exekutivkomitees sind unbeschränkt wiederwählbar. Das Exekutivkomitee konstituiert sich an der ersten Sitzung nach der ordentlichen Delegiertenversammlung selber. |
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